Bei der Erstellung von Mietspiegeln sowie bei der Wertermittlung ist die energetische Beschaffenheit zu berücksichtigen. Die Immobilienwertermittlungsverordnung befindet sich in Überarbeitung und wird entsprechende Anforderungen an die Wertermittlung voraussichtlich noch ausbauen. Für die Berücksichtigung der energetischen Beschaffenheit in Mietspiegeln existiert ein Leitfaden des BBSR.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/arbeitshilfe-mietspiegel-energetisch.pdf?__blob=publicationFile&v=4 

Seitens der Klimaschutzstiftung wird empfohlen, die Kommune bei der Berücksichtigung der energetischen Beschaffenheit im Mietspiegel sowie den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse zu unterstützen.