Das Klimaschutzprogramm umfasst mit Komponente 1 ein umfassendes Maßnahmeprogramm zur Senkung schädlicher CO2-Emissionen: „“Mit Beginn des Jahres 2020 hat die Bundesregierung die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen eingeführt und damit einen zusätzlichen Förderweg eröffnet. Wer seine alte Ölheizung gegen eine neue, effizientere und klimafreundliche Heizung austauscht, profitiert ab Januar 2020 von der neuen Austauschprämie für Ölheizungen mit Fördersätzen von bis zu 45%. Und in den bestehenden Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie den Beratungsprogrammen wurden die Fördersätze deutlich auf bis zu 40% (statt 27,5%) bzw. 80% (statt 60%) erhöht.“, mit Komponente 2 Hinweise auf höhere verbindliche ökologische Standards: „Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 werden die umfassenden Förderprogramme wo notwendig durch ordnungsrechtliche Regelungen flankiert“, mit Komponente 3 die Grundlagen zur Einführung eines Preises für CO2: „Von 2021 bis 2025 werden Emissionszertifikate zu einem jährlich ansteigenden Festpreis mit einem moderaten Einstieg ausgegeben: von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 bis 55 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025. Danach sollen die Zertifikate dann versteigert werden; zu einem Mindestpreis von 55 Euro pro Tonne CO2 und einem ambitionierteren Höchstpreis von 65 Euro pro Tonne CO2.“ und mit Komponente 4 ein Monitoring der Klimaziele.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1679914/e01d6bd855f09bf05cf7498e06d0a3ff/2019-10-09-klima-massnahmen-data.pdf?download=1

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutzprogramm-2030.html 

Seitens der Klimaschutzstiftung wird empfohlen, die Auswirkungen der Einführung eines Preises für CO2 in Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu berücksichtigen.