„Mit diesem Gesetz soll das geltende EEG aus dem Jahre 2017 durch ein grundlegend novelliertes EEG ersetzt werden. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Das EEG 2021 beinhaltet im Kern folgende Regelungen:
Im EEG wird ein neues Langfristziel Treibhausgasneutralität vor 2050 des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms gesetzlich verankert.
Ambitionierte Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energien bis 2030 werden gesetzlich verankert, um das Ziel, einen Anteil der Erneuerbaren von 65 Prozent bis 2030 zu erreichen.
Die Akzeptanz für weiteren Erneuerbaren-Ausbau wird verbessert: Kommunen können künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Ebenso werden die Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert.
Kosteneffizienz und Innovationskraft werden erhöht: Die Förderkosten für Erneuerbare Energien werden durch verschiedene Einzelmaßnahmen (unter anderem Anpassung der Höchstwerte in Ausschreibungen, Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen) reduziert, es wird ein neues Ausschreibungssegment für große PV Dachanlagen geschaffen und durch Verlängerung und Aufstockung der Innovationsausschreibungen werden starke Impulse für Innovationen gesetzt.
Die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie wird gesichert: Durch Anpassungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung erhält die stromkostenintensive Industrie mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen.
Erneuerbare werden weiter in das Stromsystem integriert: Es werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik, und bessere Steuerbarkeit der Anlagen (Smart-Meter-Gateway) gesetzt. Durch eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse kommt es zu einer besseren Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Netzausbau.
Die Sektorkopplung wird vorangetrieben: Für Seeschiffe wird die Möglichkeit geschaffen, sich in den Seehäfen kostengünstig mit Landstrom zu versorgen, statt Dieselgeneratoren einzusetzen. Der Regierungsentwurf enthält außerdem die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Damit wird ein zentrales Element der nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt.
Der Weg in die „Post-Förderung-Ära“ wird vorbereitet: Ausgeförderte Anlagen erhalten übergangsweise die Möglichkeit, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 14. September 2020 die Länder- und Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf eingeleitet. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 17. September 2020 eingereicht werden. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 23. September 2020 verabschiedet. Das EEG 2021 wird jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr.“*

Seitens der Klimaschutzstiftung wird empfohlen, aktuelle Entwicklungen zu beobachten und zu Beginn des Jahres 2021 den aktuellen Stand zu berücksichtigen.

* https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-aenderung-des-eeg-und-weiterer-energierechtlicher-vorschriften.html