Selbstverpflichtung der Klimaschutzstiftung

Wir, die Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen. Transparenz ist uns ein zentrales Anliegen –  Hier finden Sie in zehn Punkten Informationen über die Ziele der Stiftung, woher die Mittel für unsere Projekte stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind:

1.)    Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen
Rudolstädter Straße 39
07745 Jena
Gründungsjahr: 2003

2.)    Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Satzung
Ziele der Stiftung
Flyer der Klimaschutzstiftung

Wie wir versuchen, diese Ziele zu erreichen
Projekte

3.)    Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt
wird nachgereicht

4.)    Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsmitglieder
Stiftungsorgane

5.)    Tätigkeitsbericht
Jahresberichte

6.)    Personalstruktur
Die Stiftung ist personallos. Im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages werden durch Personal des Stifters Stadtwerke Energie Jena Pößneck GmbH Projekte bearbeitet und administrative Aufgaben übernommen.
Stiftungsorgane
Jahresberichte

7.)    Angaben zur Mittelherkunft
Finanzen

8.)    Angaben zur Mittelverwendung
Jahresberichte

9.)    Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
–    Die Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen ist eine gemeinnützige und selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
–    Die Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen ist mit ihrem Stifter, den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH personell verbunden. Satzungsgemäß müssen mindestens zwei Vorstandsmitglieder Mitarbeiter der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck sein, einer hiervon Geschäftsführer

10.)     Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Trifft nicht zu.

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet. Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren  internen Prüfgremien (z.B. Kassenprüfer), dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Jena, 30.01.2017

Matthias Stüwe
Mitglied des Stiftungsvorstandes

Thomas Zaremba
Mitglied des Stiftungsvorstandes